Praxisgemeinschaft Dr. Verena Laule-Schlageter & Theresa Schlageter
Praxisgemeinschaft in Birndorf
Sprachtherapie | Logopädie
Herzlich Willkommen in unserer Praxisgemeinschaft für Sprachtherapie | Logopädie in Birndorf
Wir beraten, diagnostizieren und therapieren Sprach- und Sprechstörungen, Stimmstörungen, Schluckstörungen und Hörbeeinträchtigungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Behandlung von Sprach-. Sprech-. Stimm- und Schluckstörungen
Ergänzend zu den Behandlungen bieten wir an:
- Eltern- und Angehörigenberatung
- Hausbesuche
Häufig gestellte Fragen
Wie erhalte ich eine Heilmittelverordnung/ Rezept?
Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu behandelndes Heilmittel. Die Verordnung erfolgt in der Regel durch Fachärzte (HNO Ärzte, Phoniater, Neurologen, Kinderärzte, Internisten uvm.) oder Allgemeinmediziner.
Nach einer eingehenden Untersuchung durch den Facharzt oder Allgemeinarzt kann aufgrund bestimmter bestehender Symptome eine logopädische Verordnung ausgestellt werden.
Wer übernimmt die Kosten der Therapie?
Gesetzliche Krankenkassen ordnen logopädische Behandlungen als Heilmittel der medizinischen Grundversorgung zu. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen.
Die Höhe der Eigenbeteiligung als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% zu zahlen.
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.
Für Selbstzahler ist es generell auch möglich, aus nicht medizinisch angeordneten Gründen logopädische Therapie zu erhalten. Menschen, deren Stimme besonderes Training braucht oder starken Belastungen ausgesetzt ist wie z. B. Sänger, Moderatoren oder Schauspieler erhalten gegen Honorar ebenfalls logopädische Beratung und Coachings.
Was benötige ich beim ersten Termin?
- Ihre Heilmittelverordnung (nicht älter als 28 Tage nach Ausstellungsdatum – bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf 14 Tage)
- ggf. ärztliche Untersuchungsberichte (v.a. das Störungsbild betreffend, wie z.B. Hörtestbefund, Klinikberichte)
- ggf. Hilfsmittel (z.B. Zahnspangen, elektr. Sprechhilfen)
Wie bekomme ich einen Termin?
Bitte verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sobald wir einen für Sie passenden Termin haben, setzen wir uns mit Ihnen in Kontakt.
Wann sind Hausbesuche möglich?
Hausbesuche sind möglich, wenn Ihr Arzt diese aus medizinischer Sicht begründen kann und auf der Heilmittelverordnung entsprechendes Feld angekreuzt wurde. Dies ist z.B. bei vielen neurologischen Störungsbildern wie Multipler Sklerose (MS), Amyotropher Lateralsklerose (ALS) und anderen der Fall.