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Praxisgemeinschaft Dr. Verena Laule-Schlageter & Theresa Schlageter

Praxisgemeinschaft in Birndorf

Sprachtherapie | Logopädie

Herzlich Willkommen in unserer Praxisgemeinschaft für Sprachtherapie | Logopädie in Birndorf

Wir beraten, diagnostizieren und therapieren Sprach- und Sprechstörungen, Stimmstörungen, Schluckstörungen und Hörbeeinträchtigungen bei Kindern, Jugend­lichen und Erwachse­nen.

Behandlung von Sprach-. Sprech-. Stimm- und Schluckstörungen

Ergänzend zu den Behandlungen bieten wir an:

  • Eltern- und Angehörigenberatung
  • Hausbesuche

Häufig gestellte Fragen

Die logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu behandelndes Heilmittel. Die Verordnung erfolgt in der Regel durch Fachärzte (HNO Ärzte, Phoniater, Neurologen, Kinderärzte, Internisten uvm.) oder Allgemeinmediziner.

Nach einer eingehenden Untersuchung durch den Facharzt oder Allgemeinarzt kann aufgrund bestimmter bestehender Symptome eine logopädische Verordnung ausgestellt werden. 

 

Gesetzliche Krankenkassen ordnen logopädische Behandlungen als Heilmittel der medizinischen Grundversorgung zu. Sowohl die Untersuchung als auch die Behandlung gelten daher als Pflichtleistungen.

Die Höhe der Eigenbeteiligung als gesetzlich Versicherter ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Ab dem 18. Lebensjahr ist pro Verordnung eine einmalige Pauschale von 10,- € und pro erbrachter Leistung eine Zuzahlung in Höhe von 10% zu zahlen. 

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten einer logopädischen Therapie in unterschiedlichem Umfang, bitte erkundigen Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Für Selbstzahler ist es generell auch möglich, aus nicht medizinisch angeordneten Gründen logopädische Therapie zu erhalten. Menschen, deren Stimme besonderes Training braucht oder starken Belastungen ausgesetzt ist wie z. B. Sänger, Moderatoren oder Schauspieler erhalten gegen Honorar ebenfalls logopädische Beratung und Coachings.

  • Ihre Heilmittelverordnung (nicht älter als 28 Tage nach Ausstellungsdatum – bei angekreuztem „dringlichen“ Behandlungsbedarf 14 Tage)
  • ggf. ärztliche Untersuchungsberichte (v.a. das Störungsbild betreffend, wie z.B. Hörtestbefund, Klinikberichte)
  • ggf. Hilfsmittel (z.B. Zahnspangen, elektr. Sprechhilfen)

Bitte verwenden Sie hierzu unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an. Sobald wir einen für Sie passenden Termin haben, setzen wir uns mit Ihnen in Kontakt.

Hausbesuche sind möglich, wenn Ihr Arzt diese aus medizinischer Sicht begründen kann und auf der Heilmittelverordnung entsprechendes Feld angekreuzt wurde. Dies ist z.B. bei vielen neurologischen Störungsbildern wie Multipler Sklerose (MS), Amyotropher Lateralsklerose (ALS) und anderen der Fall.

Treten Sie mit uns in Kontakt